Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und damit einhergehender Anforderungen auch an den Pflegeberuf wurde 2017 das Pflegeberufegesetz verkündet. Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt nun die generalistische Pflegeausbildung in dualer Form auf Grundlage dieses Gesetzes. Ziel ist es, dem demografischen Wandel gerecht zu werden, aber auch der fortschreitenden Weiterentwicklung im medizinischen Bereich, die zu mehr Interdisziplinarität geführt hat. Hinzukommt, dass der Abschluss zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann den Beruf attraktiver machen will, weil er den Zugang zu einer Vielzahl an Arbeitsfeldern eröffnet und dieser EU-weit anerkannt wird.
Um den genannten Anforderungen gerecht zu werden, braucht die Gesellschaft Pflegefachkräfte, die in der Lage sind, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen.
Pflegeschulen als ein Lernort der dualen Ausbildung stehen in ländlichen Gebieten jedoch oft vor besonderen Herausforderungen, wie begrenzte Ressourcen, geringe Schülerzahlen und die Schwierigkeit, qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen.
Die Gründung einer Interessenvertretung für ländliche Pflegeschulen kann dazu beitragen, dass ihre besonderen Erfordernisse auch in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen werden, ein Austausch der Schulen untereinander gefördert wird und gemeinsam durch Netzwerkarbeit Lösungen zur Sicherung von ausreichend ausgebildetem Pflegefachpersonal gefunden werden.
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